Impressum

Firma
KEY CONSULT Unternehmensberatung Rauch & Partner OG

Sitz
Gerlgasse 2, A-1030 Wien

Kontakt
Tel: + 43 - 1 - 796 58 19 - 0
e-mail: office@key.at
URL: www.key.at

Rechtsform
Offene Gesellschaft (OG)

Firmenbuchnummer
FN 149.074b 

Firmenbuchgericht
Handelsgericht Wien

Grundlegende Richtung der Website / Blattlinie
Diese Website stellt Informationen zu Produkten und Leistungen unseres Unternehmens dar.

Unternehmensgegenstand
Unternehmensberatung

Mitgliedschaft bei Kammerorganisationen
Wirtschaftskammer Wien, UBIT

Aufsichtsbehörde
Magistratisches Bezirksamt für den III. Bezirk

Gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften
Österreichische Gewerbeordnung

Zugang zu gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften
Etwaige spezielle berufsrechtliche Vorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes unter
www.ris.bka.gv.at.

UID-Nummer
ATU 41459603

Datenschutzrichtlinie
Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten ist für uns selbstverständlich. Gemäß Datenschutzgesetz sind personenbezogene Daten Informationen, die genutzt werden können, um die Identität von Web-Benutzern zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer etc. Sämtliche Informationen, die nicht direkt mit der tatsächlichen Identität des Benutzers in Verbindung gebracht werden können, fallen somit nicht darunter. Bei Bedarf und sofern Sie einen personalisierten, interaktiven bzw. Mail-Dienst auf unserer Website verwenden, erfassen wir von Ihnen persönliche Informationen. Wir verwenden diese personenbezogenen Daten nur innerhalb unseres Unternehmens. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder wir werden gesetzlich dazu verpflichtet.
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Dateninfostelle bzw. DVR-Nummer
Sie haben das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gesammelt wurden. Unsere Dateninfostelle erreichen Sie unter der E-Mail Adresse
office@key.at. Unsere DVR-Nummer lautet 0867471.

Hinweis auf Widerspruchs- und Auskunftsrecht sowie auf die Möglichkeit der Richtigstellung oder Löschung
Auf Ihre schriftliche Anfrage werden wir Sie über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Sie haben das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und Verwendung Ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft. Auf Ihre schriftliche Anfrage werden wir unrichtige Daten richtigstellen bzw. umgehend und vollständig löschen.

 

AGB

Wir verwenden die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater in der jeweils gültigen Fassung, die vom Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der WKO vorgeschlagen werden.

 

www.wko.at

AGB

PRÄAMBEL
(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)

(1) Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung" sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch gewerbliche Unternehmensberater (UB) in den u. a. im Berufsfeld der Unternehmensberater dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.

(2) Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(3) Der UB ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, daß die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, daß dem UB auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, daß seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.

(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem UB bedingt, daß der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

§ 2 Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.

§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

Siehe dazu Präambel (5)

§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des UB zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 5 Berichterstattung

(1) Der UB verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber und der UB stimmen überein, daß für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.

(3) Den Schlußbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluß des Auftrages.

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die im Zuge des Beratungsauftrages vom UB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art des UB an Dritte dessen schriftliche Zustimmung. Eine Haftung des UB dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des UB zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den UB zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Dem UB verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.

(4) Im Hinblick darauf, daß die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum des UB sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

§ 7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1) Der UB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom UB zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) des UB.

(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 8.

§ 8 Haftung

(1) Der UB und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Er haftet für Schäden nur im Falle, daß ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.

(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

(3) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

(1) Der UB, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den UB schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

(3) Der UB darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(4) Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(5) Der UB ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der UB gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem UB überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

§ 10 Honoraranspruch

(1) Der UB hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört dem UB gleichwohl das vereinbarte Honorar.

(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf seiten des UB einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.

(4) Der UB kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des UB berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.

§ 11 Honorarhöhe

Soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung herausgegebenen „Honorarrichtlinien für Unternehmensberater„.

§ 12 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, soferne nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des UB.

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des UB zuständig.

 

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