FORSCHUNGSPRÄMIE
Die Forschungsprämie ist ein retrospektives, auf das Wirtschaftsjahr bezogenes Förderinstrument, das österreichischen Unternehmen, die Forschung und experimentelle Entwicklung betreiben, zusteht. Seit dem Wirtschaftsjahr 2018 umfasst dies eine steuerliche Gutschrift von 14% der förderwürdigen Aufwendungen. Die Forschungsprämie wird rückwirkend eingereicht und geltend gemacht.
Die technische Beschreibung der Forschungsschwerpunkte muss der Beurteilung durch die FFG standhalten. Ein positives Gutachten der FFG ist die Voraussetzung für die Genehmigung der Forschungsprämie.
Prinzipiell hat jedes in Österreich ansässige Unternehmen Anspruch auf die Forschungsprämie. Dies gilt auch bei negativen Unternehmenskennzahlen oder fehlgeschlagenen F&E-Tätigkeiten.
Förderbar im Zuge der Forschungsprämie sind:
• Löhne und Gehälter
• Unmittelbare Aufwendungen
• Finanzierungsaufwendungen
• Gemeinkosten
• F&E-bezogene Investitionen